Unterlassene Hilfeleistung ist straffrei

Heute ist ein schlechter Tag, ein schwarzer Tag. Eine weitere Ultraschalluntersuchung in Lübeck hat gezeigt, dass der Tumor gewachsen ist, um 0,7 cm auf jetzt 5 x 5 cm. Und mit aller Macht wird versucht, sie zu einer Operation zu drängen. Verzweiflung, Angst und Mutlosigkeit machen sich breit. Tränen, viele Tränen fließen.

Biologische Infusionstherapie wirkt

Es ist gerade 4 Wochen her, als Johanna in Nürnberg in der BioSanum Praxis die biologische Krebstherapie u.a. aus Kostengründen beendet hat. Nachweislich haben die Infusionen mit Kurkuma, Artesunat, Vitamin C in hochdosierter Form das Wachstum des bösartigen Tumors zum stoppen gebracht. Auch die nachweisbaren Tumorzellen im Blut konnten von 350 auf 50 gesenkt – soviel wie jeder Raucher auch in sich trägt (Aussage des Arztes).

Eine Verwaltungsorganisation nimmt ihre Arbeit auf

Ein klassische Krebstherapie bewegt sich bei den Kosten im Bereich bis 200.000 bis 300.000 Euro, die von der Krankenkasse problemlos übernommen werden. Wichtig, es handelt sich dabei um „anerkannte, wissenschaftliche Therapien“. Und die Erde ist eine Scheibe! Die Kosten in Nürnberg haben sich bei 4 Wochen Infusionstherapie mittlerweile auf ca. 20.000 Euro angesammelt. Alle diese Kosten müssen wir privat bezahlen. Warum? Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, keine kontrollierten Doppelblindstudien mit Placebogruppen. Und deshalb sind diese komplementären Therapien auch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen. Wir haben einen Antrag auf Kostenübernahme und Fortführung der Therapie bei der viactiv gestellt. Der Antrag liegt jetzt beim MDK (dem medizinschen Dienst der Krankenkassen), also den Fachleuten, die in allen Fachbereichen den vollen Überblick haben. Aussicht auf Erfolg? Gegen Null gehend. Und was passiert in der Zeit, in der der MDK eine Entscheidung sucht (die durchaus mehrere Wochen dauern kann)? Der Tumor fängt wieder an zu wachsen!

Unterlassene Hilfeleistung

Ich nenne das unterlassene Hilfeleistung und mir ist vollkommen egal, ob diese Therapie im Leistungskatalog steht. Es wurde ein Wirknachweis erbracht, labordiagnostisch bestätigt und die Therapiekosten für die biologische Infusionstherapie werden voraussichtlich nur einen Bruchteil der schulmedizinischen Behandlung betragen.

Es ist unerträglich.

Ein Kommentar bei „Unterlassene Hilfeleistung ist straffrei“

  1. […] die Laboruntersuchungen und auch das Ultraschall andere Ergebnisse, wie ich schon in einem anderen Blogbeitrag schon mal geschildert habe. In diesem Zusammenhang spielte das jedoch keine Rolle mehr. Der MDK hat […]

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