Eigentlich sollte der nächste Blogbeitrag „Kleine Jungs mit Senf heißen“, aber dies wird eine andere Geschichte sein. Aus aktuellem Anlass, geht’s heute um die Viactiv Krankenkasse.
Nachdem wir sowohl einen Antrag auf Kostenübernahme der biologischen Krebsbehandlung, als auch einen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt haben, fragte ich telefonisch bei der Viactiv nach. Zuerst im Callcenter in Bochum wegen der Behandlungskosten.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat geurteilt
Die Mitarbeiterin versuchte zunächst um den heißen Brei zu reden und „das Ergebnis würde uns schriftlich mitgeteilt werden“. Auf deutliche Nachfrage, antwortete sie dann aber doch. Die Übernahme der biologischen Infusions-Krebsbehandlung wurde durch den MDK abgelehnt. Die Behandlung würde keine anerkannte, heilbringende schulmedizinische Methode sein.
Ich fragte nach, ob sie sich denn die Wirknachweise nicht angeschaut hätten. Schließlich zeigen die Laboruntersuchungen und auch das Ultraschall andere Ergebnisse, wie ich schon in einem anderen Blogbeitrag schon mal geschildert habe. In diesem Zusammenhang spielte das jedoch keine Rolle mehr. Der MDK hat geurteilt.
Haushaltshilfe abgelehnt. Ich halte mich nur an Gesetze!
Nachdem ich den Telefonhörer aufgelegt habe, wählte ich die regionale Nummer in Lübeck, um nachzufragen, wann der Antrag auf Haushaltshilfe gewährt wird. Ich geriet an eine Sachbearbeiterin, die vertretungsweise für den Kollegen sprach, der entschieden hatte. Sie brauchte eine ganze Weile, um sich den Vorgang aufzurufen und teilte mir dann mit, dass der „Kollege schon versucht hätte, uns zu erreichen“, um uns mitzuteilen, dass der Antrag abgelehnt ist. Warum? Nun, da die zugrunde liegende Behandlungsmethode keine schulmedizinische, anerkannte „Heilmethode“ sei und Johanna sich aktuell ja nicht in stationärer Behandlung befindet, würde keine Haushaltshilfe gestellt. Ich fragte nach, wer die Verantwortung übernimmt, wenn meine Frau stirbt und weder die Behandlungskosten, noch die Haushaltshilfe übernommen werden. „Ich halte mich nur an Gesetze“, war die Antwort der Sachbearbeiterin.
Ein Blick in die Satzung der Viactiv, §12, Abs. II, Nr. 1
Eigentlich war uns klar, dass die Behandlungskosten nicht übernommen werden. Dies wurde uns in der BioSanum in Nürnberg vor Behandlungsbeginn eindeutig gesagt. Dass aber auch die Haushaltshilfe abgelehnt wird, obwohl die Viactiv in ihrer eigenen Satzung nicht eine schulmedizinische Behandlung als Voraussetzung nennt, sondern lediglich „allein wegen einer Krankheit…und wenn der Haushalt nicht weiter geführt werden kann“, eine Haushaltshilfe gewährt, ist nicht konform.
Brustkrebs mit Triple Negativ (TN3) hat keine wirksame schulmedizinische Heilmethode
Ich habe Stunden im Internet gesucht, um eine wirksame, schulmedizinische Heilmethode bei TN3 zu finden. Es gibt sie (noch) nicht. Stattdessen wird mit einer allgemeinen Chemotherapie, einer Operation und Bestrahlung behandelt, Metastasen-Garantie (wahrscheinlich) inklusive. Diese treten meist innerhalb kürzester Zeit von 1-3 Jahren auf. Einige sind operabel, andere nicht. Die große Frage ist jedoch, ob Du den langen Weg in der schulmedizinischen Behandlung mit all seinen starken Nebenwirkungen gehen willst und ob die wenige, dadurch gewonnene Lebenszeit wirklich qualitativ hochwertige Zeit ist. Oder würdest Du versuchen, eine nachweisbar, wirksame (wahrscheinlich nicht heilende) komplementäre Behandlungsmethode zu versuchen, bei der Du nicht an den Nebenwirkungen zugrunde gehst?
Wie würdest Du dich entscheiden?
Weiterführende Links:
Oliver und Angela verlieren nach 4 Jahren den Kampf gegen TN3
Dr. Cornelia Liedtke, Uni Lübeck, keine zielgerichteten Therapieansätze bei TN3
DA KANN ICH NUR SAGEN KOPFSCHÜTTELN. LIEBER ALEX. HOL DUR DICH HILFE VOM REGIONALEN KREBSHILFEVEREIN. VIELLEICHT KÖNNEN SIE MIT RAT UND TAT EUCH HELFEN.DUE HABEN IHRE ERFAHRUNGEN IM UMGANG MIT KRANKENKASSEN UND MDK. KOPF HOCH.